Datenschutzrecht in Malaysia: Updates für DACH-Unternehmen

Neues malaysisches Datenschutzrecht – Was Unternehmen aus dem DACH-Raum in Malaysia jetzt wissen müssen
Mit dem Inkrafttreten des Personal Data Protection (Amendment) Act 2024 hat Malaysia sein Datenschutzrecht grundlegend überarbeitet. Für Unternehmen aus dem DACH-Raum, die in Malaysia tätig sind oder dort personenbezogene Daten verarbeiten, ergeben sich daraus neue Compliance-Pflichten – aber auch Chancen zur Stärkung ihrer internen Datenschutzstrukturen.
In der Folge finden Sie eine Zusammenfassung eines Praxisaufsatzes zur Novelle des malaysischen Datenschutzrechts (PDPA), welchen unser DACH-Desk Leiter, Dr. Harald Sippel für dieFachzeitschrift Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW) verfasst hat (Link zum Download am Ende), sowie unseren kostenlosen PDPA-Selbst-Checker.
Was hat sich geändert?
Erster Anhaltspunkt für Ihre Compliance
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen vom neuen PDPA betroffen ist – oder ob Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen ausreichend sind?
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Die Novelle bringt unter anderem folgende Neuerungen mit sich:
- Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer, DPO)
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet und dabei gewisse Schwellen überschreitet, muss eine verantwortliche Person benennen. - 72-Stunden-Meldepflicht bei Datenschutzverstößen
Datenpannen müssen innerhalb von 72 Stunden an das Department of Personal Data Protection (JPDP) gemeldet werden. - Stärkere Kontrolle über grenzüberschreitende Datenübermittlungen
Auch wenn Malaysia seit 2024 die Übertragung personenbezogener Daten in die EU erleichtert hat, ist der umgekehrte Weg (EU → Malaysia) weiterhin nur unter bestimmten Voraussetzungen DSGVO-konform. - Erweiterte Rechenschaftspflichten und Strafrahmen
Unternehmen müssen künftig detailliert nachweisen, wie sie Datenschutz umsetzen – und mit höheren Geldbußen rechnen, wenn sie dies nicht tun.
Empfehlungen für die Praxis
Unternehmen aus dem DACH-Raum in Malaysia sollten jetzt aktiv werden und:
- Einen DPO benennen und schulen (soweit erforderlich)
- Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) einführen oder aktualisieren
- Verarbeitungsverträge mit Dienstleistern rechtskonform gestalten
- Technische Abläufe für die 72-Stunden-Meldung einführen
- Awareness-Trainings für Mitarbeiter durchführen
Fazit
Malaysia orientiert sich mit der PDPA-Novelle stärker an internationalen Standards wie der DSGVO – deutsche Unternehmen profitieren von dieser Annäherung, müssen jedoch ihre internen Prozesse überprüfen und anpassen. Wer jetzt handelt, reduziert das Risiko regulatorischer Sanktionen und stärkt zugleich seine Reputation im asiatischen Markt.
Möchten Sie wissen, wie Ihre Organisation PDPA-konform wird?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse und Umsetzung. In einem ersten Schritt sollten Sie den kostenlosen PDPA-Selbst-Checker durchführen. Ihre Antworten helfen uns dabei, eine erste Analyse zu Ihrer Datenschutzsituation abzugeben.
Sollten Sie konkrete Fragen haben, können Sie uns gerne unter info@aqranvijandran.com kontaktieren, bzw. auch direkt dem Leiter unsers DACH-Desks, Dr. Harald Sippel, unter harald@aqranvijandran.com eine Email senden.
Laden Sie hier den Artikel aus Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW) herunter.